Fragen zur aktuellen Haushaltssituation und Unterstützung Görlitzer Vereine und Projekte

lcmslfgoerlitzFragen im Stadtrat

Sehr geehrte Damen des Büros Stadtrat,
werter Herr Octavian Ursu,

Im Auftrag des Stadtrats Mirko Schultze bitte ich sie um schriftliche Beantwortung folgender Fragen nach §28 (6) der Sächsischen Gemeindeordnung.
Aufgrund der aus unserer Sicht bestehenden Dringlichkeit möchte ich sie darum bitten, die laut Sächsischen Gemeindeordnung angemessene Frist von 4 Wochen für die Beantwortung der Fragen nicht auszureizen.

1.    Wann hat der Görlitzer Oberbürgermeister sich mit einem möglichen Haushaltsdefizit aufgrund der Covid-19 Pandemie auseinandergesetzt?
2.    Wann lagen dem Görlitzer Oberbürgermeister aufgrund der Covid-19 Pandemie aktualisierte Haushaltsprognosen für die Stadt Görlitz vor?
3.    Weshalb wurden die Stadträte nicht schnellstmöglich über die aktualisierte Haushaltsprognose informiert?
4.    Aus welchem Haushaltsposten sollen Vereine und Projekte, die für die Lebensqualität unserer Stadt wichtig sind, wie z.B. die Görlitzer Oldtimer Parkeisenbahn e.V. Unterstützung erhalten? Wie können möglichst viele Vereine und Projekte der vielfältigen sozio-kulturellen Landschaft in Görlitz erhalten bleiben und mit finanzieller Unterstützung rechnen?
5.    Welche Vereine und Projekte, bei denen die Folgen der Covid-19 Pandemie nicht vollständig durch Landes- oder Bundesmittel kompensiert werden können, sollen nach Auffassung des Oberbürgermeisters jetzt Unterstützung durch die Stadt Görlitz erhalten? 
6.    Wurde eine Bedarfserhebung  zu finanziellen Defiziten von Vereinen und gemeinwohlorientierten Projekten/Institutionen seitens der Verwaltung durchgeführt oder liegen der Verwaltung Meldungen von in Görlitz tätigen oder/und ansässigen Vereinen etc. über Notlagen durch finanzielle Engpässe vor?
7.    Welche Kriterien gelten für eine solche Unterstützung?
8.    Wie gedenkt der Oberbürgermeister sicherzustellen, dass bei der Förderung der Gleichbehandlungsgrundsatz für Projekte und Vereine der Stadt Görlitz gilt?